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Wertgutachten: Wann brauchen Sie eines und welche Form ist die richtige?

Vom kurzen Maklergutachten bis zum vollwertigen Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV: die Unterschiede, Kosten und passenden Anwendungsfälle erklärt.

Veröffentlicht · Lesedauer ca. 5 Min.

Wertgutachten ist ein Oberbegriff

Der Begriff "Wertgutachten" sagt zunächst nur, dass eine Immobilie schriftlich bewertet wurde. Er macht keine Aussage darüber, wer das Gutachten erstellt hat oder wie verbindlich es ist.

In der Praxis gibt es drei Varianten:

FormWer erstellt?UmfangKostenRechtsverbindlichkeit
Online-SchätzungAlgorithmus1-2 Seiten0 €keine
MaklergutachtenMakler5-15 Seiten200 bis 800 €eingeschränkt
KurzgutachtenSachverständige10-25 Seiten800 bis 1.500 €eingeschränkt
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)Öffentlich bestellte Sachverständige30-60 Seiten1.500 bis 4.000 €voll

Online-Schätzung

Algorithmus-basierte Bewertung anhand öffentlicher Marktdaten. Bei MeinHauswert24 verwenden wir Bodenrichtwerte aus BORIS-D, den Häuserpreisindex von Destatis und die Sachwertrichtlinie nach SW-RL.

Anwendung: erste Orientierung, Verkaufs-Vorbereitung. Nicht geeignet: rechtsverbindliche Zwecke.

Maklergutachten

Lokaler Makler besichtigt die Immobilie vor Ort und schreibt eine Verkaufsempfehlung mit Preisvorschlag. Üblicher Umfang: 5-15 Seiten mit Fotos, Lage-Analyse, Vergleichsobjekten und Zustandsbeschreibung.

Anwendung: Vorbereitung des Verkaufs, Inseratspreis-Findung, Plausibilitätscheck. Risiko: Makler haben oft ein Interesse am Verkaufsabschluss, das kann das Ergebnis beeinflussen.

Kurzgutachten (Sachverständige)

Zertifizierter Sachverständiger (DEKRA, TÜV, DIN ISO 17024) besichtigt die Immobilie und erstellt ein verkürztes Gutachten ohne den vollen ImmoWertV-Aufbau.

Anwendung: Zweitmeinung bei größeren Verkäufen, Trennung von Geschäftspartnern, Erbteilungen ohne Streit.

Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV

Voll rechtsverbindliche Wertermittlung nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Erstellt nur von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammern.

Pflichtbestandteile:

  1. Gegenstand der Wertermittlung
  2. Wertermittlungsstichtag
  3. Begründete Verfahrenswahl (Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert)
  4. Berechnung mit allen Faktoren
  5. Verkehrswert (eine konkrete Zahl)
  6. Plausibilitätsbetrachtung

Anwendung: Erbauseinandersetzung mit mehreren Erben, Scheidung mit Zugewinnausgleich, Bankenkredite ab 500.000 Euro, Steuerstreit mit dem Finanzamt, Gerichtsverfahren.

Welches Gutachten brauche ich?

AnlassEmpfohlene Form
Verkaufs-VorbereitungOnline-Schätzung + Maklergutachten
Hausverkauf an PrivatMaklergutachten
Hausverkauf an Investor / über AuktionKurzgutachten oder Verkehrswertgutachten
Erbteilung ohne StreitKurzgutachten
Erbteilung mit Streit, gerichtsfestVerkehrswertgutachten
Scheidung, ZugewinnausgleichVerkehrswertgutachten
Bankkredit ab 500.000 EuroVerkehrswertgutachten (oft Bank-Vorgabe)
Bankkredit unter 200.000 EuroBanken-eigene Wertschätzung reicht meist
Steuerstreit FinanzamtVerkehrswertgutachten

Wer ist "öffentlich bestellt und vereidigt"?

Diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Nur Sachverständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen, dürfen sie führen:

  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienbewertung
  • Bestandene Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Vereidigung vor dem Präsidenten der IHK

Eine Liste finden Sie über die zuständige IHK oder das Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. (BVS).

Tipp für Eigentümer

Für den Verkauf an Privatpersonen genügt fast immer ein Maklergutachten in Verbindung mit einer Online-Schätzung. Ein Verkehrswertgutachten zu beauftragen, ohne dass es rechtlich notwendig ist, kostet Geld und Zeit ohne entsprechenden Nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Form Sie brauchen: starten Sie mit einer kostenlosen Online-Schätzung und einer Empfehlung durch unseren lokalen Partner-Makler. Bei rechtsrelevantem Anlass verweisen wir Sie auf einen öffentlich bestellten Sachverständigen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Wertgutachten ist der Oberbegriff für jede schriftliche Wertermittlung. Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist die rechtsverbindliche Form, erstellt von einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Maklergutachten sind ebenfalls Wertgutachten, aber nicht voll rechtsverbindlich.
Wer darf ein Wertgutachten erstellen?
Grundsätzlich jeder, der nachweislich Fachkenntnisse hat. Voll rechtsverbindlich sind aber nur Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie Gutachten der Gutachterausschüsse der Länder.
Was kostet ein Wertgutachten?
Maklergutachten: 200 bis 800 Euro. Kurzgutachten von zertifizierten Sachverständigen: 800 bis 1.500 Euro. Vollwertiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV: 1.500 bis 4.000 Euro.

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