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Verkehrswert einer Immobilie: Definition und Bedeutung

Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Sache zu erzielen wäre.

Veröffentlicht · Lesedauer ca. 4 Min.

Definition nach Gesetz

Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert in § 194 Baugesetzbuch (BauGB):

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Vereinfacht: Der Preis, den Sie bei einem Verkauf unter normalen Bedingungen erwarten können. Nicht der Wunschpreis, nicht der Höchstpreis bei einer Notlage des Käufers, sondern der typische Marktpreis.

Verkehrswert vs. andere Werte

BegriffBedeutung
Verkehrswert / MarktwertRealistischer Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
BeleihungswertFür die Bank: konservativer Wert, oft 70 bis 80 Prozent des Verkehrswerts
VersicherungswertWiederbeschaffungswert bei Schaden, ohne Bodenwert
EinheitswertSteuerlicher Wert für Grundsteuer, deutlich unter Verkehrswert
AngebotspreisWas der Verkäufer fordert, oft 5 bis 15 Prozent über Verkehrswert

Wer ermittelt den Verkehrswert?

Drei Stufen je nach Genauigkeit und Rechtsverbindlichkeit:

  1. Online-Schätzung (kostenlos, keine Rechtsverbindlichkeit)
    • Eine Spanne, basierend auf Bodenrichtwert und Marktdaten
    • Geeignet als erste Orientierung
    • Nicht geeignet für Behörden, Banken, Gerichte
  2. Maklergutachten (200 bis 800 Euro, eingeschränkte Rechtsverbindlichkeit)
    • Vor-Ort-Termin, schriftliches Kurzgutachten
    • Für Verkaufsvorbereitung sinnvoll
  3. Verkehrswertgutachten von öffentlich bestelltem Sachverständigen (1.500 bis 4.000 Euro, voll rechtsverbindlich)
    • Ausführliches Gutachten nach ImmoWertV
    • Notwendig für Erbschaft, Scheidung, Kreditfinanzierung großer Summen, Behördenverfahren

Wann brauchen Sie welche Stufe?

AnlassEmpfohlene Stufe
Erste Idee zum VerkaufspreisOnline-Schätzung
Maklerwahl, InseratsvorbereitungOnline + Maklergutachten
Hausverkauf an PrivatMaklergutachten
ErbauseinandersetzungSachverständigen-Gutachten
ScheidungsausgleichSachverständigen-Gutachten
Bankkredit größer 500.000 €Sachverständigen-Gutachten
SteuerstreitSachverständigen-Gutachten

Was unsere Bewertung leistet

Unsere kostenlose Bewertung ist eine Online-Schätzung: Sie liefert eine Preisspanne aus Bodenrichtwert plus Sachwertverfahren plus regionalem Markttrend. Sie ist als erste Orientierung gedacht, nicht als Gutachten.

Für rechtsverbindliche Zwecke (Erbschaft, Scheidung, große Kredite) brauchen Sie immer ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

Häufige Fragen

Ist Verkehrswert dasselbe wie Marktwert?
Ja. Der deutsche Begriff Verkehrswert (§ 194 BauGB) und der internationale Begriff Marktwert (Market Value) bezeichnen dasselbe Konzept.
Wer ermittelt den Verkehrswert verbindlich?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie die Gutachterausschüsse der Länder. Ein verbindliches Verkehrswertgutachten kostet meist zwischen 1.500 und 4.000 Euro.
Reicht eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Für rechtsverbindliche Zwecke (Erbschaft, Scheidung, Kreditfinanzierung) braucht es ein Sachverständigen-Gutachten.

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