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Notarkosten beim Hauskauf: Berechnung nach GNotKG mit Tabelle

Notar- und Grundbuchkosten liegen beim Hauskauf bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Wie sie sich aus der Gebührentabelle B des GNotKG berechnen, wer was zahlt und welche Posten oft vergessen werden.

Veröffentlicht · Aktualisiert · Lesedauer ca. 10 Min.

Kurzantwort

Notar- und Grundbuchkosten betragen beim Immobilienkauf zusammen rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt und nicht verhandelbar. Die Höhe hängt vom Kaufpreis und von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab, nicht vom Notar, den Sie wählen.

Warum ist der Notar überhaupt Pflicht?

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf nach Paragraf 311b BGB der notariellen Beurkundung. Ohne sie ist der Vertrag nichtig. Der Notar ist dabei kein Vertreter einer Seite, sondern neutral und muss beide Parteien gleichermaßen belehren.

Seine Aufgaben gehen über das Vorlesen hinaus:

  • Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung, die den Käufer bis zur Umschreibung schützt
  • Einholung der behördlichen Erklärungen, etwa Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Überwachung der Lastenfreistellung, also Löschung alter Grundschulden des Verkäufers
  • Mitteilung der Fälligkeit des Kaufpreises
  • Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Wie berechnet sich die Gebühr?

Die Grundlage ist der Geschäftswert, in der Regel der Kaufpreis. Dazu gehört die Gebührentabelle B in Anlage 2 zum GNotKG. Sie ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu, die sogenannte 1,0-Gebühr. Jede Leistung wird dann mit einem Faktor auf diese Gebühr abgerechnet, etwa 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags.

Auszug aus der Gebührentabelle B:

Geschäftswert bis1,0-Gebühr
110.000 Euro273 Euro
200.000 Euro435 Euro
260.000 Euro535 Euro
290.000 Euro585 Euro
350.000 Euro685 Euro
410.000 Euro785 Euro
500.000 Euro935 Euro
600.000 Euro1.095 Euro
700.000 Euro1.255 Euro

Man sieht, dass die Gebühr unterproportional steigt. Ein doppelt so teures Haus kostet beim Notar nicht doppelt so viel. Deshalb liegt der prozentuale Anteil bei teuren Objekten niedriger als bei günstigen.

Vollständige Beispielrechnung

Kaufpreis 400.000 Euro, finanziert mit einer Grundschuld über 320.000 Euro. Geschäftswert für die Notarleistungen ist der Kaufpreis, für die Grundschuld deren Betrag.

Notargebühren, umsatzsteuerpflichtig

LeistungGebührensatzGeschäftswertBetrag
Beurkundung des Kaufvertrags2,0400.000 Euro1.570,00 Euro
Vollzugsgebühr0,5400.000 Euro392,50 Euro
Betreuungsgebühr0,5400.000 Euro392,50 Euro
Beurkundung der Grundschuldbestellung1,0320.000 Euro635,00 Euro
Zwischensumme netto2.990,00 Euro
Umsatzsteuer 19 Prozent568,10 Euro
Notargebühren brutto3.558,10 Euro

Grundbuchgebühren, ohne Umsatzsteuer

Eintragung im GrundbuchGebührensatzGeschäftswertBetrag
Auflassungsvormerkung0,5400.000 Euro392,50 Euro
Eintragung der Grundschuld1,0320.000 Euro635,00 Euro
Eigentumsumschreibung1,0400.000 Euro785,00 Euro
Summe1.812,50 Euro

Gesamt: rund 5.371 Euro, also etwa 1,34 Prozent des Kaufpreises.

Hinzu kommen Auslagen wie Dokumentenpauschale, Porto und Abrufgebühren für Grundbuchauszüge, meist ein niedriger dreistelliger Betrag. Damit landen Sie in der Praxis bei rund 1,4 bis 1,5 Prozent. Planen Sie mit 1,5 Prozent, dann werden Sie nicht überrascht.

Was den Betrag nach oben treibt

ZusatzleistungWirkung
Höhere Grundschuld als geplantdirekt höhere Gebühren, weil der Geschäftswert steigt
Notaranderkontozusätzliche Hebegebühr
Mehrere Kaufgegenstände oder Flurstücke aus verschiedenen Grundbüchernzusätzlicher Vollzugsaufwand
Löschung mehrerer alter Grundschuldenzusätzliche Eintragungsgebühren
Nachträgliche Vertragsänderung nach Beurkundungeigene Gebühr für die Nachtragsurkunde
Beurkundung außerhalb der GeschäftsstelleZuschlag
Rückabwicklung des Vertragserneute Gebühren, die Erstgebühren bleiben fällig

Der größte Hebel ist die Höhe der Grundschuld. Wer mit hoher Eigenkapitalquote kauft, spart hier spürbar. Wer eine Grundschuld über den Kaufpreis hinaus bestellen lässt, etwa für spätere Sanierungen, zahlt entsprechend mehr.

Wer zahlt was?

PositionÜblicherweise
Beurkundung des KaufvertragsKäufer
Vollzug und BetreuungKäufer
AuflassungsvormerkungKäufer
EigentumsumschreibungKäufer
Bestellung und Eintragung der GrundschuldKäufer
Löschung alter Grundschulden des VerkäufersVerkäufer
Verwaltungsbescheinigung bei EigentumswohnungenVerkäufer

Das ist Marktstandard, aber keine gesetzliche Vorgabe. Gegenüber dem Notar haften beide Parteien für seine Gebühren als Gesamtschuldner. Zahlt der Käufer nicht, kann sich der Notar an den Verkäufer halten. Wer etwas anderes vereinbaren will, muss es in den Kaufvertrag schreiben.

Zeitlicher Ablauf

  1. Entwurf. Der Notar übersendet den Vertragsentwurf. Bei Verbrauchergeschäften soll er mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Zeit.
  2. Beurkundung. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, beide Seiten unterschreiben.
  3. Auflassungsvormerkung. Wird kurzfristig ins Grundbuch eingetragen und sichert den Käufer.
  4. Fälligkeitsmitteilung. Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, teilt der Notar mit, dass gezahlt werden darf. Vorher nie zahlen.
  5. Grunderwerbsteuer. Der Käufer zahlt, das Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  6. Eigentumsumschreibung. Der Notar veranlasst sie, das Grundbuchamt trägt ein.
  7. Kostenrechnung. Kommt meist nach Vollzug, also zwei bis sechs Monate nach Beurkundung.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

NutzungBehandlung
Selbstgenutztes Eigenheimnicht absetzbar
Vermietete ImmobilieAnschaffungsnebenkosten, werden zusammen mit dem Gebäudeanteil über die Abschreibung verteilt
Gewerbliche NutzungBetriebsausgaben beziehungsweise Anschaffungsnebenkosten
Notarkosten allein für die Grundschuldbei Vermietung meist sofort als Werbungskosten abziehbar, weil sie der Finanzierung dienen

Der Unterschied zwischen sofort abziehbaren Finanzierungskosten und zu verteilenden Anschaffungsnebenkosten ist steuerlich relevant. Lassen Sie den Notar die Positionen in der Rechnung trennen, das erleichtert die Zuordnung.

Notarkosten im Gesamtbild der Kaufnebenkosten

PositionTypischer Anteil am Kaufpreis
Grunderwerbsteuer3,5 bis 6,5 Prozent, je Bundesland
Notar und Grundbuchrund 1,5 Prozent
Maklerprovision, Käuferanteilje nach Region und Vereinbarung

Die vollständige Übersicht steht unter Kaufnebenkosten. Für Verkäufer sind die Notarkosten nur ein Randthema, für Käufer dagegen ein Posten, der vollständig aus Eigenkapital kommen muss, weil Banken Nebenkosten in der Regel nicht mitfinanzieren.

Quellen und Stand

  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Gebührentabelle B in Anlage 2
  • Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 311b, Beurkundungspflicht bei Grundstücksverträgen
  • Beurkundungsgesetz, Paragraf 17 Absatz 2a, Regelfrist von zwei Wochen für den Entwurf bei Verbrauchergeschäften

Stand: September 2026. Die Beispielrechnung veranschaulicht den Rechenweg. Welche Gebührentatbestände in Ihrem Fall konkret anfallen, sagt Ihnen der Notar vorab auf Nachfrage. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Notar und Grundbuchamt kosten zusammen rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro Kaufpreis und 320.000 Euro Grundschuld ergibt die Rechnung nach der Gebührentabelle B des GNotKG rund 5.400 Euro, zuzüglich Auslagen. Der genaue Betrag hängt vor allem von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz bundeseinheitlich festgelegt. Ein Notar darf weder Rabatte gewähren noch Zuschläge verlangen. Jeder Notar in Deutschland kostet für dieselbe Leistung gleich viel.
Wer zahlt die Notarkosten, Käufer oder Verkäufer?
Üblicherweise der Käufer, für Beurkundung, Vollzug, Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuld. Der Verkäufer trägt in der Regel nur die Kosten für die Löschung eigener Belastungen im Grundbuch. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Aufteilung nicht, sie steht im Kaufvertrag.
Wann wird die Notarrechnung fällig?
In der Regel nach Vollzug, also nachdem die Eintragungen im Grundbuch veranlasst sind. Zwischen Beurkundung und Rechnung vergehen häufig zwei bis sechs Monate, abhängig von der Auslastung des Grundbuchamts. Planen Sie den Betrag trotzdem von Anfang an mit ein.
Was ist ein Notaranderkonto und lohnt es sich?
Ein Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis läuft. Es kostet zusätzliche Gebühren und ist nur nötig, wenn es einen sachlichen Grund gibt, etwa mehrere abzulösende Gläubiger oder eine komplizierte Rangfolge. Im Normalfall zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald der Notar die Fälligkeit bestätigt hat.

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