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Immobilie geerbt — der vollständige Leitfaden für Erben in Deutschland

Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit: Erbschaftssteuer, Erbteilung, Bewertung, Verkauf oder Vermietung. Schritt für Schritt erklärt, mit konkreten Fristen und Steuer-Praxis.

Veröffentlicht · Lesedauer ca. 9 Min.

Der erste Schock und die ersten Fristen

Ein Erbfall ist immer auch eine plötzliche Verantwortung. Wer eine Immobilie erbt, hat in den ersten Wochen mehrere Fristen einzuhalten:

FristWas zu tun ist
6 Wochen ab KenntnisErbschaft annehmen oder ausschlagen (§ 1944 BGB)
3 Monate ab KenntnisErbschaft beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG)
Nach AufforderungErbschaftssteuer-Erklärung abgeben
12 MonateBei Selbstnutzung: einziehen für 10 Jahre Steuerfreiheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) verschiebt sich nichts, alle Erben haften gemeinsam für die Fristen.

Schritt 1: Klärung der Erbsituation

Bevor Sie irgendetwas mit der Immobilie tun, klären Sie:

  • Wer erbt? Testament vorhanden oder gesetzliche Erbfolge?
  • Wie viele Erben? Einzelerbe oder Erbengemeinschaft?
  • Welche Schulden bestehen? Hypothek, persönliche Schulden des Erblassers
  • Welche Versicherungen sind weiterzuführen oder zu kündigen?

Bei Unsicherheit: Nachlassgericht beim Amtsgericht aufsuchen, einen Erbschein beantragen. Dauert 2-4 Wochen, kostet je nach Nachlasswert 500-3.000 Euro.

Schritt 2: Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Annehmen lohnt sich, wenn:

  • Immobilien-Wert deutlich höher als Schulden + Erbschaftssteuer
  • Selbstnutzung geplant
  • Mehrere Erben, Verkauf bringt Mehrwert für alle

Ausschlagen lohnt sich, wenn:

  • Nachlass überschuldet ist
  • Hypothek den Verkehrswert übersteigt
  • Sanierungsstau zu groß
  • Steuern und Sanierungskosten zusammen den Wert übersteigen

Innerhalb der 6-Wochen-Frist muss die Erklärung beim Nachlassgericht eingehen. Wer schlüssig handelt (z.B. die Immobilie nutzt, Versicherungen weiterzahlt), gilt als Annehmender, auch ohne ausdrückliche Erklärung.

Schritt 3: Wert der Immobilie ermitteln

Für drei Zwecke nötig:

Für die Erbschaftssteuer

Das Finanzamt verlangt den Verkehrswert zum Todestag. Üblich:

  1. Stichtag-Wertgutachten durch zertifizierten Sachverständigen (1.500-3.000 Euro)
  2. Bewertung durch das Finanzamt selbst (häufig pauschal, oft zu hoch geschätzt)
  3. Wertgutachten widerlegen wenn das Finanzamt zu hoch ansetzt

Für die Erbteilung

Bei mehreren Erben: alle Erben müssen sich einig sein über den Wert. Drei Wege:

  1. Einigung auf Online-Schätzung (am günstigsten)
  2. Maklergutachten (200-800 Euro)
  3. Verkehrswertgutachten (1.500-4.000 Euro), wenn Streit

Für die Verkaufsentscheidung

Bei geplantem Verkauf: aktuelle Marktwert-Einschätzung, am besten kombiniert aus:

  • Online-Schätzung (z.B. von MeinHauswert24, kostenlos)
  • 2-3 Maklergutachten zum Vergleich

Schritt 4: Erbschaftssteuer berechnen

Freibeträge

Verhältnis zum ErblasserFreibetrag
Ehegatte500.000 €
Kinder, Stiefkinder400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Eltern und Großeltern100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Sonstige20.000 €

Steuersätze nach Steuerklasse

Wert nach FreibetragSteuerklasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Beispiel: Tochter erbt vom verstorbenen Vater ein Haus im Wert von 600.000 Euro.

  • Freibetrag Kind: 400.000 €
  • Steuerpflichtig: 200.000 €
  • Steuersatz Klasse I, bis 300.000 €: 11 %
  • Erbschaftssteuer: 22.000 €

Steuerbefreiung selbst-genutzte Wohnung

Wenn die Tochter aus dem Beispiel oben innerhalb von 6 Monaten einzieht und 10 Jahre selbst nutzt, fällt die Erbschaftssteuer auf das Haus komplett weg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Voraussetzung:

  • Wohnfläche darf 200 m² nicht überschreiten (sonst nur teilweise Befreiung)
  • Selbstnutzung ohne Unterbrechung 10 Jahre
  • Bei Auszug innerhalb 10 Jahre rückwirkend voll steuerpflichtig

Schritt 5: Was tun mit der Immobilie?

Option A: Selbst einziehen

Vorteile:

  • Erbschaftssteuer-Befreiung (siehe oben)
  • Kein Verkaufsprozess

Nachteile:

  • 10 Jahre Bindung (Verkauf vorher löst Steuer aus)
  • Sanierungskosten oft hoch
  • Standort muss passen

Option B: Vermieten

Vorteile:

  • Laufende Einnahmen
  • Wertsteigerung möglich
  • Steuerliche Abschreibung (AfA)

Nachteile:

  • Mieter-Risiko
  • Instandhaltungs-Aufwand
  • Volle Erbschaftssteuer

Option C: Verkaufen

Vorteile:

  • Liquidität sofort
  • Keine laufenden Kosten
  • Bei Erbengemeinschaft: einfacher Verteilung

Nachteile:

  • Verkaufsprozess dauert 3-9 Monate
  • Erbschaftssteuer fällig
  • Spekulationsfrist beachten (siehe unten)

Spekulationsfrist beachten

Wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft hat, gilt die Spekulationsfrist weiter. Verkauft der Erbe in der Restlaufzeit, fällt Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn an.

Ausnahmen:

  • Der Erblasser hat die Immobilie selbst genutzt
  • Der Erbe nutzt die Immobilie selbst (nach Erbe weiter)
  • Bei Vermietung: erst nach 10 Jahren Kauf durch Erblasser ist der Verkauf steuerfrei

Erbengemeinschaft: das größte Streit-Risiko

Wenn mehrere Erben sich nicht einig sind, drohen langwierige Auseinandersetzungen:

  1. Teilungsklage beim Amtsgericht (sehr teuer)
  2. Zwangsversteigerung durch einen einzelnen Erben (oft erzielt nur 60-70 % des Verkehrswerts)
  3. Vertrauensverlust zwischen Erben

Empfehlungen:

  • Frühzeitig Mediator oder Notar einschalten
  • Klares Wertgutachten als Verhandlungsbasis
  • Schriftliche Vereinbarung wer was bekommt (am besten notariell)
  • Eine Person zur Sache betraut (z.B. "Erbe A wickelt den Verkauf ab, alle anderen erhalten ihren Anteil aus dem Erlös")

Praktische erste Schritte

  1. Sterbeurkunde besorgen (Standesamt)
  2. Testament beim Nachlassgericht einreichen
  3. Erbschein beantragen, wenn nicht klar geregelt
  4. Versicherungen prüfen (Wohngebäude, Haftpflicht, Hausrat weiterzuführen oder ändern)
  5. Steuerberater beauftragen mit Erbschaftssteuer
  6. Wertgutachten in Auftrag geben (online, Makler oder Sachverständige)
  7. Mitbewohner und Mieter informieren

Wann ist welcher Bewertungsweg sinnvoll?

SituationEmpfehlung
Einzelerbe, will selbst nutzenOnline-Schätzung + 1 Maklergutachten
Einzelerbe, will verkaufenOnline-Schätzung + 2 Maklergutachten
Erbengemeinschaft, einigWertgutachten + Maklergutachten zur Vergleichsbasis
Erbengemeinschaft, StreitVerkehrswertgutachten durch öffentlich bestellten Sachverständigen
Erbschaftssteuer-Streit mit FinanzamtVerkehrswertgutachten + Steuerberater

Bei MeinHauswert24 erhalten Sie kostenlos eine erste Online-Schätzung und auf Wunsch eine persönliche Vor-Ort-Einschätzung durch einen lokalen Partner-Makler. Für rechtsverbindliche Zwecke verweisen wir auf öffentlich bestellte Sachverständige.

Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation suchen Sie einen Notar oder Steuerberater auf.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich nach dem Erbfall handeln?
Erbschaft annehmen oder ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (3 Wochen bei Auslandsbezug). Erbschaftssteuer-Anzeige: innerhalb von 3 Monaten. Erbschaftssteuer-Erklärung: nach Aufforderung durch das Finanzamt, meist 3 bis 6 Monate.
Welcher Wert zählt für die Erbschaftssteuer?
Der Verkehrswert zum Todestag des Erblassers, ermittelt nach ImmoWertV. Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind, 200.000 Euro pro Enkel.
Muss ich eine Erbschaft annehmen?
Nein. Sie können innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall die Erbschaft ausschlagen. Das gilt vor allem bei überschuldeten Nachlässen sinnvoll. Achtung: die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten (Nutzung der Immobilie) erfolgen.

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