MeinHauswert24
Bewertung

Kennzahlen

Wohnfläche richtig berechnen: Die Wohnflächenverordnung in der Praxis

Die Wohnfläche ist die zentrale Bezugsgröße bei jeder Bewertung. Was zählt voll, was nur halb, was gar nicht? Die Wohnflächenverordnung gibt klare Regeln.

Veröffentlicht · Lesedauer ca. 4 Min.

Warum die Wohnfläche so wichtig ist

Bei jeder Bewertung wird der Quadratmeter-Preis mit der Wohnfläche multipliziert. Eine falsche Wohnfläche-Angabe kann den Wert um zehntausende Euro verfälschen.

Die rechtliche Grundlage ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2003. Sie ist verbindlich für geförderten Wohnraum und de-facto Standard im freien Markt.

Was zählt voll?

  • Räume, deren lichte Höhe mindestens zwei Meter beträgt
  • Wohnräume, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Diele, Toilette
  • Wintergärten und Schwimmbäder, sofern beheizt und allseitig geschlossen

Was zählt nur teilweise?

BereichAnteil
Raumteile mit Höhe 1 bis unter 2 Meter50 %
Unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder50 %
Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen25 % (ausnahmsweise bis 50 %)

Was zählt gar nicht?

  • Raumteile mit lichter Höhe unter 1 Meter (Dachschrägen, Galerie-Brüstungen)
  • Keller- und Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Garagen und Stellplätze
  • Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume
  • Treppenhäuser außerhalb der Wohnung

Beispiel

Eine Maisonette-Wohnung im Dachgeschoss:

BereichMaßAnteilWohnfläche
Wohnzimmer (volle Höhe)30 m²100 %30,00 m²
Schlafzimmer (Schräge ab 1,80 m)25 m² volle Höhe + 5 m² zwischen 1 und 2 m100 % + 50 %27,50 m²
Bad8 m²100 %8,00 m²
Galerie unter 1 m Höhe6 m²0 %0,00 m²
Balkon8 m²25 %2,00 m²
Gesamt67,50 m²

Die Bruttogrundfläche wäre größer (etwa 82 m²), die anrechenbare Wohnfläche aber nur 67,5 m².

Häufige Fehler

  • Galerie-Bereiche mit Bodenhöhe unter 1 Meter mitzählen
  • Kellerräume als Wohnfläche, obwohl ohne Tageslicht und Heizung
  • Garage zur Wohnfläche schlagen, weil sie groß ist
  • Kaminzimmer im Spitzboden voll zählen, obwohl ein Großteil unter 2 Meter liegt

Tipp für die Bewertung

Wenn Sie Ihre Wohnfläche nicht genau kennen: schauen Sie in den Energieausweis, den Bauplan oder den Kaufvertrag. Diese Dokumente führen die Wohnfläche meist nach WoFlV.

Bei Unsicherheit: lieber konservativ schätzen. Eine zu hoch angegebene Wohnfläche führt im Verkauf zu Konflikten mit Käufern.

In unserer kostenlosen Bewertung genügt eine ungefähre Angabe. Die Konfidenz-Spanne fängt kleine Abweichungen ab.

Häufige Fragen

Zählt der Keller zur Wohnfläche?
In der Regel nein. Nur ausgebaute Wohnkeller mit Tageslicht zählen anteilig. Reine Hobby- oder Heizungsräume zählen nicht.
Wie wird ein Balkon berechnet?
Nach Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, in begründeten Fällen bis zur Hälfte.
Zählen Dachschrägen?
Bereiche mit weniger als einem Meter Höhe gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, ab zwei Metern voll.

Verwandte Artikel

Lokale Bewertung

Hauswert in Ihrer Stadt ermitteln

Kostenlose Online-Schätzung mit lokalen Marktdaten und persönlicher Vor-Ort-Einschätzung durch einen Partner-Makler aus Ihrer Region.

Hauswert jetzt kostenlos schätzen